Aktuelles
Namensänderung unseres Vereins
An der GV vom24.April 2008 wurde beschlossen, den Schweizerischen Aufzugsverein SAV in Schweizerische Vereinigung für Aufzugsicherheit umzubenennen. Dies als logische Folge zur Behebung einer Inkonsequenz. Denn in der französischen und italienischen Übersetzung figurieren der Begriff “Aufzugsicherheit” – und diese ist ja gemäss Statuten die Bestimmung unserer Organisation. Die heutige Abkürzung SAV wird zumindest vorläufig beibehalten.
Umsetzung der SNEL in der Schweiz
Der SAV befürwortet die ESBA-Richtline (Erhöhung der Sicherheit von bestehenden Aufzügen) der Baudirektion des Kanton Zürich und hat im April dazu Stellung genommen. Die ESBA-RL beinhaltet 7 Gefährdungspunkte als Ergebnis eines Selektionsprozesses auf Basis der 74 Risiken der SNEL-Norm SN EN 81-80. Sie wurde in die Liste "Beförderungsanlagen: Stand der Technik 2008" der "Besonderen Bauverordnung I" (BBV I) aufgenommen. Die Baudirektion informierte mit Schreiben vom 16.09.2008 darüber. Somit wurde die neue ESBA-Richtlinie im Kanton Zürich als beachtlich und anwendbar erklärt, d.h. entsprechend dem Alter bzw. Stand der Anlage können bei Bedarf Sicherheitsmassnahmen hinsichtlich der 7 Gefährdungspunkte angeordnet werden.